Benutzungsordnung der Volksbücherei Johanniskirchen


1) Einrichtung und Aufgabe

Die Volksbücherei Johanniskirchen ist eine gemeinnützige öffentliche Einrichtung, die jedem Interessenten zur Verfügung steht (alle Schichten der Bevölkerung, ohne Rücksicht auf Konfession, Staatsangehörigkeit oder Parteizugehörigkeit).


2) Anmeldung

Der Benutzer meldet sich unter Vorlage eines amtlichen Personalausweises bzw. Schülerausweises an. Er wird in die Leserkartei aufgenommen und erhält einen "Leserausweis". Diese Angaben werden unter Beachtung, der geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen behandelt. Er verpflichtet sich durch Unterschrift zur Einhaltung der Benutzungsordnung. Bei Kindern und Jugendlichen ist die Einverständniserklärung mindestens eines Erziehungsberechtigten erforderlich. Der gesetzliche Vertreter verpflichtet sich gleichzeitig zur Haftung für den Schadensfall und zur Begleichung anfallender Entgelte und Gebühren. Der Leserausweis ist nicht übertragbar. Wohnungswechsel, Namensänderung, sowie Verlust des Leserausweises sind der Bücherei anzuzeigen.


3) Besondere Leserpflichten

Mit der Anmeldung verpflichtet sich der Leser, die Bücher sorgfältig zu behandeln, für die Beschädigung oder der Verlust einer Medie zu haften und die Ausleihfrist von vier Wochen einzuhalten. Entliehene Medien dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Bei groben Verstößen gegen die Benutzungsordnung kann nach Abmahnung die Streichung aus der Leserkartei erfolgen. Über die Zahl der zu entleihenden Medien entscheidet der Büchereimitarbeiter. Die Art und Höhe der Entschädigung bestimmt die Bücherei nach pflichtgemäßem Ermessen. Der Schadensersatz bemisst sich bei Beschädigungen nach den Kosten der Wiederherstellung, bei Verlust nach dem Wiederbeschaffungswert.


4) Fernausleihe

Bücher zur Weiterbildung (nur Sachbücher), die im Bestand der Bücherei nicht vorhanden sind, können vom Inhaber eines Leserausweises über den bayerischen Leihverkehr gegen Bezahlung der Portogebühren besorgt werden. Fernausleiher haben die Bücher sorgfältig zu behandeln und haften für jede Beschädigung oder den Verlust eines Buches.


5) Leihgebühren

Die Buchausleihe ist grundsätzlich kostenlos.
Die Verwaltungsgebühr beträgt für Erwachsene 8 Euro im Jahr.
Kinder und Jugendliche (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs), sowie Schüler, Studenten, Schwerbehinderte und Sozialhilfeempfänger mit gültigem Ausweis können die Volksbücherei gebührenfrei benutzen.


6) Ausleihfrist

Die Ausleihfrist beträgt in der Regel vier Wochen. Eine Verlängerung ist möglich. Wird die Ausleihfrist oder Verlängerungsfrist überschritten, so wird eine Gebühr von 0,30 Euro für jede Medie und volle Woche erhoben. Bei schriftlicher Benachrichtigung sind zusätzlich diese Kosten zu erstatten. Bleibt die dritte Benachrichtigung erfolglos, werden die Versäumnisgebühren und sonstige Forderungen auf dem Rechtsweg eingezogen.


7) Ausleihzeiten

Dienstag von 18.00 - 20.00 Uhr
Samstag von 14.00 - 16.00 Uhr


8) Besondere Hinweise

Bitte halten Sie in der Bücherei Ruhe und Ordnung. Rauchen, Essen, Trinken und sonstiges Verhalten, das den Büchereibetrieb oder die Benutzer stören könnte, sind nicht gestattet. Für verloren gegangene, beschädigte oder gestohlene Gegenstände der Benutzer, übernimmt die Bücherei keine Haftung. Den Anweisungen des Bücherei-Personals ist Folge zu leisten.

Die Benutzungsordnung für die Volksbücherei Johanniskirchen tritt mit Wirkung vom 01.02.2002 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Benutzungsordnung vom 03.12.1986 außer Kraft.